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Frequently asked questions
Vergeltungsmaßnahmen können auf unterschiedliche Weise erfolgen, manche sind schwieriger zu erkennen als andere. Ihr Manager, Vorgesetzter oder Ihre Kollegen können Vergeltungsmaßnahmen ergreifen, indem sie
Sie anders zu behandeln als andere, wie
- netter oder gemeiner als andere zu sein
- das Management gewährt Ihnen eine Sonderbehandlung oder besondere Arbeit
- dich ignorieren
- Verbreitung harter Kommentare/Gerüchte
Wenn Sie glauben, dass ein Kollege oder Vorgesetzter Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie ergreift, wenden Sie sich bitte umgehend an ein vertrauenswürdiges Mitglied der Geschäftsleitung oder an die Ethik-Hotline von RDWY/Redway. Und denken Sie daran: Stellen Sie den Kollege oder Vorgesetzten, der Vergeltungsmaßnahmen ergreift, NIEMALS zur Rede; überlassen Sie dies der Ethik-Hotline.
Kontaktieren Sie sofort ein vertrauenswürdiges Mitglied der Geschäftsleitung oder die RDWY/Redway Ethik-/Suizid-Hotline! Warten Sie nicht, auch wenn der Kollege/Manager keine Selbstmordgedanken hatte, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Die Kontaktaufnahme mit der richtigen Person kann Leben retten.
Wenn Sie Beweise dafür haben, dass Ihre Kündigung oder die Kündigung eines anderen Mitarbeiters unethisch war, kann diese aufgehoben werden. Zu den Beweisen für eine unethische Kündigung gehören …
- Texte
- Videos & Bilder
- zahlreiche Beizeugenformulare
- bekannter Streit/verbale Auseinandersetzung und Hass zwischen Manager und Mitarbeiter
Wenn Sie Ihre Kündigung rückgängig machen möchten, reichen Sie bitte innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung einen Anspruch ein, bevor Ihr oneRedway-Konto geschlossen wird. Im Falle einer Kontoschließung können Sie sich an ein vertrauenswürdiges Mitglied der Geschäftsleitung wenden, um den Anspruch für Sie geltend zu machen.

